Termingeschäfte in der GmbH: Steuern, Verluste, Buchhaltung

Seit die 20.000-€-Grenze gestrichen ist, spricht für Termingeschäfte allein kaum noch etwas für die GmbH. Wie Optionen, Futures und CFDs privat und in der GmbH besteuert werden, wann sich die Trading-GmbH trotzdem rechnet und was sich ab 2028 ändert, liest du hier.

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Termingeschäfte in der GmbH – Steuern auf Optionen, Futures und CFDs

Bis 2024 war die Rechnung für viele Options- und Futures-Trader einfach: Privat durften Verluste aus Termingeschäften nur bis 20.000 € im Jahr verrechnet werden, also ab in die GmbH. Diese Grenze ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen. Lohnt sich eine Trading-GmbH für Termingeschäfte trotzdem noch? Das hängt davon ab, was sonst in deinem Depot liegt, ob du Gewinne reinvestierst – und ab wann du rechnest.

Was steuerlich als Termingeschäft gilt

Termingeschäfte sind Geschäfte, bei denen Lieferung oder Ausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und deren Wert von einem Basiswert abhängt. Steuerlich zählen dazu vor allem:

  • Optionen, gekauft oder als Stillhalter verkauft,
  • Futures,
  • CFDs (Contracts for Difference).

Keine Termingeschäfte sind Aktien, Fonds und ETFs, Anleihen sowie Optionsscheine und Zertifikate wie Knock-out-Produkte. Das hat das Bundesfinanzministerium im Juni 2021 klargestellt.

So werden Termingeschäfte privat besteuert

Privat sind Gewinne aus Termingeschäften Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Bank behält 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ein, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Kosten wie Datenfeeds, Software oder Kreditzinsen kannst du nicht absetzen; es gilt nur der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung).

Verluste aus Termingeschäften lassen sich seit dem Jahressteuergesetz 2024 wieder ohne Grenze mit allen Kapitalerträgen verrechnen – mit Zinsen, Dividenden, Fondserträgen und Aktiengewinnen, rückwirkend für alle offenen Fälle. Seit 2026 berücksichtigen die Banken das direkt im Verlusttopf. Was sich genau geändert hat und welche Beschränkung für Aktien bleibt, erklären wir im Artikel zur Verlustverrechnungsbeschränkung.

So werden Termingeschäfte in der GmbH besteuert

Eine vermögensverwaltende GmbH versteuert ihren Gewinn mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % sind das zusammen 29,83 %. Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung, mit der Immobilien-GmbHs die Gewerbesteuer vermeiden, gibt es für Wertpapiere und Termingeschäfte nicht.

Verluste: nur mit Termingeschäften verrechenbar

Für Termingeschäfte im Betriebsvermögen gilt eine eigene Beschränkung (§ 15 Abs. 4 Satz 3 EStG): Verluste lassen sich nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen – im selben Jahr, im Vorjahr oder in späteren Jahren. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass das auch für eine GmbH gilt. Eine Höchstgrenze wie die frühere 20.000-€-Grenze gibt es dabei nicht, aber eine Verrechnung mit Aktiengewinnen, Zinsen oder Dividenden ist ausgeschlossen. Privat ist die Verlustverrechnung damit inzwischen großzügiger als in der GmbH.

Kosten: in der GmbH abziehbar

Dafür sind in der GmbH alle Kosten Betriebsausgaben: Handelsplattform, Datenfeeds, Fachliteratur, Finanzierungszinsen, Buchhaltung und Jahresabschluss. Die laufenden Kosten der GmbH selbst musst du allerdings gegenrechnen – sie fallen auch in Jahren ohne Gewinn an.

Ausschüttung: der Satz gilt nur für reinvestierte Gewinne

Die 29,83 % gelten, solange der Gewinn in der GmbH bleibt. Schüttest du ihn an dich aus, fällt auf die Ausschüttung noch einmal Abgeltungsteuer an; insgesamt sind es dann rund 48 %. Die GmbH ist deshalb ein Vehikel zum Reinvestieren, nicht zum Entnehmen. Wer Gewinne später in andere Projekte stecken will, ohne sie privat zu versteuern, schaltet oft eine Holding dazwischen: Ausschüttungen an die Holding sind zu 95 % steuerfrei.

Privat oder GmbH: zwei Rechenbeispiele

Für reine Termingeschäfte ist die GmbH heute teurer als privat. Anders sieht es aus, sobald auch Aktien im Depot liegen: Deren Kursgewinne sind in der GmbH nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, die Belastung liegt bei rund 1,5 %.

Nur Optionen: 100.000 € Gewinn

Steuer privat (100.000 € × 26,375 %)
26.375 €
Steuer in der GmbH (100.000 € × 29,83 %)
29.825 €

Mehr Steuer in der GmbH3.450 €

Aktien und Optionen: 100.000 € + 50.000 € Gewinn

Steuer privat (150.000 € × 26,375 %)
39.563 €
Steuer in der GmbH (5 % von 100.000 € und 50.000 € × 29,83 %)
16.404 €

Ersparnis in der GmbH23.159 €

Vereinfachte Rechnung für 2026: privat Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und Sparer-Pauschbetrag; GmbH mit Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %, ohne laufende Kosten. Der Gewinn bleibt in der GmbH; bei Ausschüttung an dich fällt zusätzlich Abgeltungsteuer an.

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Auch mit Verlusten bleibt das Bild: Machst du 100.000 € Gewinn mit Aktien und 50.000 € Verlust mit Optionen, zahlst du privat 13.188 €, weil sich der Optionsverlust mit dem Aktiengewinn verrechnen lässt. In der GmbH sind es rund 1.491 € auf den Aktiengewinn – der Optionsverlust wird dort nicht verrechnet, sondern als Vortrag für künftige Gewinne aus Termingeschäften festgehalten.

Ab 2028: Die GmbH holt bei Termingeschäften auf

Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 % auf 10 % ab 2032. Damit sinkt auch die Belastung von Gewinnen aus Termingeschäften in der GmbH – ab 2031 liegt sie unter dem privaten Satz.

Steuer auf Gewinne aus Termingeschäften: GmbH und privat
Jahr Körperschaftsteuer GmbH gesamt* Privat
2026–202715 %29,83 %26,375 %
202814 %28,77 %26,375 %
202913 %27,72 %26,375 %
203012 %26,66 %26,375 %
203111 %25,61 %26,375 %
ab 203210 %24,55 %26,375 %

* Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %; je nach Gemeinde etwas mehr oder weniger. Privat: Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer. Gilt für Gewinne, die in der GmbH bleiben.

Der Vorsprung ist auch dann klein. Und er hängt am Hebesatz: Liegt er über rund 450 %, wie in vielen Großstädten, bleibt die GmbH bei reinen Termingeschäften auch ab 2032 teurer als privat. Wer eine GmbH allein für Termingeschäfte gründet, sollte deshalb nicht mit dem Steuersatz rechnen, sondern mit Kosten, Reinvestition und dem übrigen Depot.

Buchhaltung: Jedes Geschäft zählt

In der GmbH wird jedes Termingeschäft einzeln gebucht: Eröffnung, Glattstellung, Ausübung oder Verfall. Besonders aufwendig sind Stillhaltergeschäfte. Die vereinnahmte Prämie wird nicht sofort Gewinn, sondern bleibt als Verbindlichkeit in der Bilanz, bis die Option verfällt, ausgeübt oder glattgestellt wird. Bei aktiven Tradern kommen so schnell Tausende Buchungen im Jahr zusammen. Die automatisierte Wertpapierverbuchung übernimmt das aus den Daten deines Brokers; worauf es dabei ankommt, liest du im Artikel Buchhaltung und Steuern für Trader.

Für wen sich die Trading-GmbH bei Termingeschäften lohnt

  • Reine Derivate-Trader fahren bis mindestens 2030 privat meist günstiger: 26,375 % statt rund 30 % und volle Verlustverrechnung mit allen Kapitalerträgen.
  • Trader mit Aktien im Depot profitieren von der GmbH, wenn ein großer Teil der Gewinne aus Aktienverkäufen kommt und reinvestiert wird.
  • Trader mit hohen Kosten für Daten, Software oder Finanzierung können diese nur in der GmbH absetzen.
  • Wer Gewinne entnehmen will, ist privat besser aufgehoben – die Ausschüttung macht den Steuervorteil der GmbH zunichte.

Hast du bereits eine Trading-GmbH, die du vor allem wegen der 20.000-€-Grenze gegründet hast, lohnt ein neuer Vergleich. Entscheidend ist heute, welchen Anteil Aktien und Termingeschäfte an deinen Gewinnen haben und wie lange du die Gewinne in der GmbH lässt.

Fazit

Für Termingeschäfte allein ist die GmbH seit dem Wegfall der 20.000-€-Grenze kein Steuersparmodell mehr: Privat ist der Satz niedriger und die Verlustverrechnung großzügiger. Ihre Stärke spielt die GmbH aus, wenn neben Optionen und Futures auch Aktien gehandelt und die Gewinne reinvestiert werden. Ab 2031 wird sie durch die sinkende Körperschaftsteuer auch für reine Termingeschäfte wieder interessant – vorausgesetzt, der Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde ist nicht zu hoch.

Martin Grau

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Quellen

  1. Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387 vom 05.12.2024 – Streichung von § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG, anzuwenden in allen offenen Fällen
  2. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Abs. 6 und 9 EStG – Termingeschäfte, Verlustverrechnung, Sparer-Pauschbetrag
  3. § 32d Abs. 1 EStG – Abgeltungsteuer 25 %; § 4 SolZG 1995 – Solidaritätszuschlag 5,5 %
  4. BMF-Schreiben vom 03.06.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :002: Optionsscheine und Zertifikate sind keine Termingeschäfte
  5. § 15 Abs. 4 Satz 3 bis 5 EStG – Verluste aus Termingeschäften im Betriebsvermögen
  6. BFH, Urteil vom 06.07.2016 – I R 25/14: § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG gilt über § 8 Abs. 1 KStG auch für Kapitalgesellschaften und ist verfassungsgemäß
  7. § 8b Abs. 2 und 3 KStG – Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei, Verluste nicht abziehbar
  8. § 23 Abs. 1 KStG – Körperschaftsteuersatz; Senkung um einen Prozentpunkt pro Jahr ab 2028 auf 10 % ab 2032 durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161 vom 18.07.2025
  9. § 11 Abs. 2 GewStG – Steuermesszahl 3,5 %; § 16 GewStG – Hebesatz der Gemeinde
  10. BFH, Urteil vom 18.12.2002 – I R 17/02: Die vom Stillhalter vereinnahmte Optionsprämie ist bis zur Ausübung, Glattstellung oder zum Verfall als Verbindlichkeit zu passivieren
Florian Machnow

Florian Machnow

Autor: General Manager, FELS Family Office GmbH

Florian Machnow verantwortet das operative Geschäft von FELSFO. Vor seinem Wechsel zu FELSFO hat er zehn Jahre in der Steuerberatung gearbeitet, danach war er bei Finanztip, Taxfix und WISO Steuer.

Martin Grau

Martin Grau

Fachliche Prüfung: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer FELSEN Steuerberatung

Martin Grau leitet die FELSEN Steuerberatung und prüft die steuerlichen Aussagen in unseren Artikeln. Er ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit rund 20 Jahren Erfahrung.

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