Die Familienstiftung: Gründung, Besteuerung & Vergleich zur GmbH

Eine Familienstiftung ist nicht nur für Millionäre ein praktisches Tool für den generationsübergreifenden Vermögensaufbau. Schon ab 100.000 Euro Vermögen kann eine Familienstiftung sich zur Vererbung und Steueroptimierung lohnen.

Was eine Familienstiftung ist, welche Hürden du für die Errichtung einer Familienstiftung nehmen musst und wie sie im Vergleich zur vermögensverwaltenden GmbH abschneidet, erfährst du auf dieser Seite.

Familienstiftung Gründung und Besteuerung

Stiftung gleich Stiftung? Eine Familienstiftung ist nicht gemeinnützig

Eine Familienstiftung unterscheidet sich von den weitläufig bekannten gemeinnützigen Stiftungen. Sie hat keinen gemeinnützigen, sportlichen oder mildtätigen Zweck, sondern dient ausschließlich dazu, die Familie des Stifters zu unterstützen und das Familienleben voranzutreiben.

Eine Familienstiftung ist für die Ewigkeit angelegt – eine Auflösung der Stiftung nach wenigen Jahren, solltest du es dir anders überlegt haben, ist kaum möglich und nur unter engen Voraussetzung und mit Genehmigung der zuständigen Bezirksregierung möglich.

Wichtig ist es, das gesamte Konstrukt von Beginn an richtig durchdacht zu haben und langfristig und generationsübergreifend bis zu den Kindern, Enkelkindern und deren Kindern zu denken.

Schnell und mit minimalem Aufwand eine GmbH zur Vermögensverwaltung gründen?

Mit der vermögensverwaltenden GmbH investierst du steueroptimiert und machst so mehr reale Rendite. Das muss nicht aufwendig sein: FELSFO hat sich auf die Gründung von vvGmbHs spezialisiert. Wir bieten dir zudem eine professionelle GmbH-Verwaltung, die deinen Buchhaltungsaufwand auf's absolute Minimum reduziert, sowie den richtigen Broker für deine steueroptimierten Investments.

Mit der Unterstützung von FELSFO gründest du unkompliziert und zu transparenten Fixpreisen. Im Gegensatz zur Familienstiftung kann die vvGmbH dank Anteilsübertragung für die Ewigkeit sein, muss es aber nicht. Denn eine Auflösung ist vergleichsweise schnell erledigt.

Bei einem unverbindlichen Informationsgespräch kannst du dir alle Infos rund um Vor-und Nachteile der GmbH zum Vermögensaufbau auch persönlich einholen. Vereinbare jetzt deinen kostenlosen Termin!

Wann lohnt sich eine Familienstiftung

Wann lohnt sich eine Stiftung?

Verschiedende Faktoren bestimmen, ob eine Familienstiftung lohnenswert für den generationsübergreifenden Vermögensaufbau und die Steueroptimierung sein könnte:

  • Das bestehende Vermögen (mindestens 100.000 Euro).
  • Die Anzahl der Kinder.
  • Das Alter des Stiftungsgründers ( alle 30 Jahre Erbersatzsteuer).
  • Die Notwendigkeit von Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen.
  • Die Auswahl der Assets, in welche investiert werden soll.

Besonderheiten: Die Familienstiftung gehört niemandem

Die Familienstiftung gehört niemanden. Anders als bei der GmbH gibt es keine Gesellschafter, die Stiftung ist ein verselbstständigtes Vermögen und gehört nur sich selbst.

Als Stifter bestellst du dich selbst in der Regel Vorstand der Familienstiftung. So kannst du das Stiftungsvermögen zwar verwalten und kontrollieren, es ist jedoch nicht länger dein Vermögen. Du besitzt auch keine Anteile an der Familienstiftung, wie das beispielsweise bei einer GmbH der Fall wäre.

Anders, als bei der GmbH, gibt es auch kein speziell die Familienstiftung betreffendes Stiftungsgesetz. Stattdessen existieren verschiedene rechtliche Säulen, mit Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, verschiedenen Steuergesetzen und Regelungen der Stiftungsaufsichten im jeweiligen Bundesland.

Besteuerung der Familienstiftung

Die Familienstiftung ist ein steuerlicher Hybrid zwischen Kapitalgesellschaften und der Besteuerung natürlicher Personen. Das wird besonders im nächsten Abschnitt der Besteuerung von Investitionen deutlich.

Familienstiftungen genießen nicht die gleichen steuerlichen Vergünstigungen und Freibeträge wie gemeinnützige Stiftungen. Immerhin gibt es einen Freibetrag von 5.000 Euro pro Jahr – erst alle darüber liegenden Gewinne müssen in der Familienstiftung versteuert werden.

Der große Vorteil einer Familienstiftung ist, dass auf Gewinne nur die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent zu zahlen ist. Nachteilig hingegen ist die alle 30 Jahre eintretende Erbersatzsteuer, bei der das gesamte Vermögen der Familienstiftung der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Immerhin ist dieses Steuerevent planbar und Vermögen kann zuvor umstrukturiert werden.

Im folgenden findest du eine Übersicht der verschiedener Steuerevents einer Familienenstiftung, bei denen eine Besteuerung anfällt:

Einbringung Vermögen

Die Einbringung des Stiftungskapitals bei Errichtung der Stiftung unterliegt der Schenkungsteuer. Grund dafür ist, dass die Familienstiftung ein unabhängiges Rechtskonstrukt ist, dem du als Geldgeber Geld „schenkst".

Gewinnausschüttung

Auszahlung von Geldbeträgen an Familienmitglieder. Hier wird mit den üblichen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli versteuert. Eine Ausnahme kann bei minderjährigen Kindern erwirkt werden

Laufende Erträge

Die laufenden Erträge der Stiftung, die jährlich besteuert werden. Dies geschieht zu nur 15 Prozent Körperschaftsteuer, weitere Steuern fallen auf Erträge nicht an. Eine Ausnahme wären hier Familienstiftungen, die auch noch gewerblich tätig sind. Auf diese gewerblichen Erträge fiele Gewerbesteuer an, nicht jedoch auf jene aus Kapitalerträgen.

Erbersatzsteuer

Stiftungsvermögen wird alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer unterworfen. Das nennt sich „Erbersatzsteuer" und wurde vom Fiskus eingeführt, da eine Stiftung schließlich nicht „sterben" kann, da sie niemandem gehört. Der Steuersatz richtet sich dabei nach Steuerklasse 1, der Freibetrag liegt bei 800.000 Euro.

Steuern auf Investitionen mit der Familienstiftung

1

Immobilien

Werden Immobilien mit der Familienstiftung gehalten können diese – wie im Privatvermögen – nach zehn Jahren komplett steuerfrei verkauft werden. Auch laufende Mieteinnahmen werden günstig zu nur 15 Prozent Körperschaftsteuer zuzüglich Soli besteuert.

2

Aktien

Der § 8b KStG, den du vielleicht schon als Vorteil einer GmbH kennst, findet auch bei der Familienstiftung Anwendung. Das bedeutet, dass Gewinne aus Aktienverkäufen zu nur 1,54 Prozent versteuert werden müssen.

3

Termingeschäfte

Der Handel mit CFDs, Optionen und anderen Termingeschäften ist in der Familienstiftung sehr unvorteilhaft, da wie im Privatvermögen die Verlustverrechnungsbeschränkung in Höhe von maximal 20.000 Euro gilt.

Die Gründung und Satzung einer Familienstiftung

Der Prozess der Gründung einer Familienstiftung dauert vom ersten Beratungsgespräch bis zur tatsächlichen Anerkennung der Stiftung regelmäßig ein Jahr. Grund dafür ist die Notwendigkeit einer äußerst ausführlichen Beratung sowie die intensive Prüfung durch die Stiftungsaufsicht.

Stifter und Vermögensgeber kann dabei nur eine natürliche Person – nicht etwa eine Kapitalgesellschaft – sein. Die Gründung einer Familienstiftung erfolgt nicht, wie beispielsweise bei einer GmbH, mit der Unterstützung eines Notariats.

Stattdessen muss Kontakt zu der, für den Stiftungssitz zuständigen, Stiftungsaufsicht hergestellt werden. Die Anerkennung der Familienstiftung obliegt dieser Stiftungsaufsicht. Der Zuzug einer in der Stiftungsthematik erfahrenen Steuerberatung ist dennoch unabdinglich. Denn die Erstellung der Satzung für eine Familienstiftung ist deutlich komplexer, als bei einer GmbH.

Grund dafür ist der Ewigkeitsgedanke der Familienstiftung: Sie wird für die kommenden Generationen errichtet und muss Unternehmenszweck, ihre Organe und die Befugnisse des Vorstandes so definieren, dass dies auch noch in 200 Jahren Sinn ergibt. Spätere Änderungen an der Satzung sind zudem kaum möglich.

Satzung einer Familienstiftung

Errichtung durch Anerkennung der Stiftungsaufsicht

Die Stiftungsaufsicht der verschiedenen Bundesländer bieten auf ihren Websites auch Satzungsvorlagen an, die einen ersten Einblick geben können, wie die Satzung einer Familienstiftung aussehen sollte.

Zumeist ist die Wahl des Sitzes der Familienstiftung an den Wohnsitz gekoppelt, die Wahlfreiheit wurde hier der Vergangenheit weiter eingeschränkt. Je nach zuständiger Stiftungsaufsicht gelten auch unterschiedliche Vorgaben, beispielsweise was das Mindestvermögen anbelangt.

Die meisten Bundesländer gehen von einer Untergrenze für die Familienstiftungsgründung von 100.000 Euro aus. 100.000 Euro stellen zudem auch den Schenkungsfreibetrag an die Familienstiftung dar, wenn mit der Familienstiftung ausschließlich Nachfahren begünstigt werden sollen.

Die Stiftungsaufsicht prüft die erstellte Satzung, gibt Anmerkungen und Empfehlungen, ob sich die geplante Gründung der Familienstiftung mit dem vorhandenen Vermögen auch lohnt.

Erst nach Prüfung durch die Stiftungsaufsicht unterschreibt der Stiftungsgründer die Satzung, die Unterlagen geht zurück an die Stiftungsaufsicht und im Anschluss wird die Familienstiftung anerkannt – ist also fertig gegründet. Der Gründungsprozess dauert regelmäßig von der ersten Konsultation eines Stiftungsexperten mit bis zur Anerkennung der Familienstiftung ein Jahr.

Während die Eröffnung eines Bankkontos für eine Familienstiftung inzwischen einfacher möglich ist, solltest du bei der Depoteröffnung ein paar Monate Zeit und Aufwand einplanen.

Übrigens: Es erleichtert die Gründung der Familienstiftung, wenn bereits Kinder vorhanden sind. Dennoch ist eine Errichtung grundsätzlich auch für Alleinstehende möglich.

Die Organe einer Familienstiftung

Jedes Bundesland hat ein eigenes Stiftungsgesetz in dem Regelungen getroffen werden, dennoch ist der Handlungsspielraum als Stifter recht weit gefasst. Eine Familienstiftung hat folgende Organe:

Vorstand

Zwingend nötig is mindestens eine Person, die für die Stiftung Entscheidungen trifft. Der Vorstand kann auch vergrößert werden. Der Vorstand übernimmt typische Aufgaben, wie die Vermögensverwaltung, Erstellung von Steuererklärungen oder die Vertretungsbefugnis. Zumeist ist der Stifter selbst auch Vorstand. In jedem Fall hat der Stifter das besondere Recht, über den Vorstand zu bestimmen.

Weitere Gremien

Optional können auch weitere Gremien installiert werden. Diese können beispielsweise ein Familienrat, Kuratorium oder die Familienversammlung sein und einer in der Satzung festgelegten Gruppe bestimmte Entscheidungsgewalten einräumen. Hier lohnt es sich, die Satzung wirklich zu durchdenken, denn nur weil es vielleicht aktuell unproblematisch erscheint, den Familienrat auf 10 Mitglieder festzusetzen, muss das in 200 Jahren nicht genauso einfach ist sein.

Ausschüttung an Destinatäre der Familienstiftung

Ausschüttung an die Destinatäre

Aus einer Familienstiftung dürfen ausschließlich Gewinne ausgeschüttet werden. Das heißt, nicht das anfänglich hineingegebene Vermögen, sondern nur die damit erwirtschafteten Erträge.

Die Ausschüttung der Gewinne erfolgt dabei, wie bei einer GmbH, zur Abgeltungsteuer von 25 Prozent an die Destinatäre. Die von der Stiftung Begünstigten werden als Destinatäre bezeichnet und in der Stiftungssatzung definiert.

Nicht alle Familienmitglieder müssen gleichmäßig berücksichtigt werden. So könnte beispielsweise ein einzelnes Kind mehr unterstützt werden, als andere. Es besteht kein Rechtsanspruch für die Ausschüttungsberechtigten auf eine Ausschüttung oder eine bestimmte Höhe.

Familienstiftung vs. vermögensverwaltende GmbH –was lohnt wann?

Zumeist ist die Frage weniger, ob es die Familienstiftung oder eine GmbH werden soll, sondern vielmehr, ob es sich lohnt, neben der vermögensverwaltenden GmbH auch noch eine Familienstiftung zu errichten. Dabei kann die Familienstiftung auch als Holding über vvGmbHs oder operativen GmbHs agieren. Welche Unternehmensstruktur hier lohnenswert ist, muss für den Einzelfall ermittelt werden.

In der nachfolgenden Tabelle haben wir dir dennoch eine Übersicht erstellt, die Vor- und Nachteile der Familienstiftung im Vergleich mit der vermögensverwaltenden GmbH aufführt. So erhältst du eine Zusammenfassung der jeweiligen Vorzüge.

Kriterium vvGmbH Familienstiftung
Gründungsdauer 5–6 Wochen Regelmäßig 1 Jahr
Gründungsaufwand Mit Experten-Unterstützung sind Formalien inkl. Satzung schnell erledigt Sehr aufwendig — enger Austausch mit Fachexperten nötig, da auf die Ewigkeit ausgelegt
Einbringung Kapital Einbringung des Stammkapitals (min. 25.000 €) steuerfrei Schenkungssteuer auf Vermögenseinbringung (Freibetrag: 100.000 €)
Gründungskosten Meist unter 2.500 € Deutlich höher — Steuerberater müssen als Stiftungsberater zertifiziert sein
Verwaltung Buchhaltungspflicht, Jahresabschluss nötig — Verwaltungsservice von FELSFO zu transparenten Fixpreisen Deutlich geringer — keine Buchhaltungspflicht, Steuererklärung ähnlich unkompliziert wie private ESt
Besteuerung Erträge 15 % KSt + Soli + ~15 % GewSt — danach keine weitere Besteuerung Nur 15 % KSt + Soli, aber alle 30 Jahre Erbschaftssteuer auf Gesamtvermögen (Freibetrag: 800.000 €)
Besteuerung Investments Termingeschäfte ohne Verlustverrechnungsbegrenzung; Immobilien im Share Deal sofort zu 1,54 %; Aktien zu 1,54 % Termingeschäfte auf 20.000 €/Jahr begrenzt; Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei (wie Privatvermögen); Aktien zu 1,54 %
Vermögen vererben Gut geeignet wenn Erben bereits beteiligt — enorme Senkung der Steuerlast möglich (mehr im Video). Regelungen über mehrere Generationen nicht möglich. Prädestiniert für Generationenregelungen. Nur Gewinne ausschüttbar, nicht das eingebrachte Vermögen. Auflösung schwierig.

Du bist in guter Gesellschaft

Schon über 1.500 Kundinnen und Kunden haben ihre vermögensverwaltenden GmbHs mit uns gegründet, über 2.000 vertrauen bereits auf die Betreuung ihrer GmbH mit FELSFO.

Trustpilot

Sehr gut organisiert bei FELSFO. Die eigene VV GmbH gegründet, mit Tipps zu welcher Bank und mit Online Unterschriften kein Papier hin und her senden. So mag ich das. Kann ich nur empfehlen.

Daniel, Gründer und Börsen-Trainer

Daniel

Gründer und Börsen-Trainer

Fragen & Antworten

Was ist der Vorteil einer Familienstiftung?

Die Familienstiftung ist vorteilhaft für den generationsübergreifenden Vermögensaufbau. Es können zahlreiche Regelungen getroffen werden, um Familienangehörige des Stifters oder der Stifterin nach bestimmten Vorgaben zu begünstigen, und das über viele Generationen hinweg. Zudem vereint die Familienstiftung viele steuerliche Vorzüge aus dem Privatvermögen und der Besteuerung von Kapitalgesellschaften.

Wie bekomme ich Geld aus der Familienstiftung?

Nur Gewinne können aus der Familienstiftung zu 25 % Abgeltungssteuer plus Soli an die Destinatäre, also die Begünstigen, ausgeschüttet werden. Ein Entnahme des, bei der Errichtung hineingegebenen Vermögens der Familienstiftung ist nicht möglich.

Welche Nachteile hat die Familienstiftung bei Immobilien?

Die Errichtung einer Familienstiftung kostet viel Zeit und Geld. Sie sollte nicht ausschließlich mit dem Zweck der Steueroptimierung errichtet werden, auch wenn dieser ein großer Vorteil ist. Zudem kann es gedanklich als Nachteil empfunden werden, die Immobilie nicht mehr zu besitzen. Denn während bei einer Immobilien-GmbH zumindest noch die Anteile an der GmbH besessen werden, ist das Stiftungsvermögen verselbstständigtes Vermögen das nur sich selbst gehört. Die Sorge um die Aufgabe des direkten Besitzes ist jedoch unbegründet, denn dafür erhält der:die Stifter:in Kontrolle über die Familienstiftung.

Welche Vorteile bringt eine Familienstiftung bei Immobilien?

Die Immobilie gehört der Stiftung, und die Stiftung nur sich selbst. Dementsprechend wirken sich Haftungsansprüche oder andere Ansprüche gegen die Privatperson, beispielsweise aufgrund einer Scheidung, nicht auf die Stiftung aus. Zudem ist das Immobilienvermögen der Familienstiftung nicht abhängig vom Leben und der Gesundheit des:der Stifter:in. Mietüberschüsse werden nur mit der Körperschaftssteuer von 15 Prozent plus Soli, nicht mit dem hohen privaten Einkommenssteuersatz versteuert. Der Verkauf der Immobilie kann nach zehn Jahren Haltefrist steuerfrei erfolgen. Im Gegensatz zur Immo-GmbH, die auch viele Vorteile für Immobilienvermögen bietet, reicht zur Gewinnermittlung meist eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Könnt ihr mich steuerrechtlich individuell beraten?

Eine individuelle steuerrechtliche Beratung ist FELSFO untersagt, da wir keine Steuerberater sind. Wir dürfen jedoch alle relevanten Informationen rund um die Holding, die vermögensverwaltende GmbH und deren Verwaltung mit dir teilen. Außerdem haben wir qualifizierte FELSFO Partner-Steuerberater, die bei Bedarf eine individuelle, steuerliche Beratung leisten können.

Warum Vermögensaufbau mit FELSFO?

FELSFO ist das erste Fintech, das sich auf die echte Rendite, nach Steuern und Kosten, konzentriert. Wir helfen unseren Kundinnen und Kunden, ihr Vermögen intelligent zu strukturieren, um mehr investieren und netto mehr konsumieren zu können.

Du willst mehr wissen?

Hier geht es zu unseren FAQs

Mit der vermögensverwaltenden GmbH rundum umsorgt

Mit der GmbH als Investitionsvehikel machst du mehr aus deiner Rendite – so, wie es sehr Vermögende schon seit Jahrzehnten tun. Wir begleiten dich in allen Phasen: Von der Gründung, über die Verwaltung bis zu deinen Investments. Dank unserer Softwarelösungen und der Automatisierung von Prozessen ist alles unkompliziert und zu planbaren Kosten.