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Unsere Produktpalette hilft dir, deine Steuerlast zu optimieren: Mach mehr aus deiner realen Rendite und erreiche finanzielle Ziele schneller.

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Verschiedene Anlagestrategien erfordern unterschiedlich Wege der Steueroptimierung. Mit FELSFO machst du mehr aus deiner realen Rendite – finde die richtige Lösung für deine bevorzugten Assets.

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Entdecke unsere transparenten und fairen Preisübersichten für die verschiedenen FELSFO Produkte. Hier findest du alle Informationen zu deinen Kosten.

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Warum FELSFO?

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Wie zahle ich das Stammkapital richtig ein?

Die Stammkapitaleinzahlung ist einer der wichtigsten Schritte in der Gründung und derjenige, der oft zu vorschnell erledigt wird. Erfahre hier, worauf zu achten ist.

I. Das Stammkapital

Zur Gründung einer GmbH brauchst du gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 € Stammkapital. Davon muss die erste Hälfte, min. 12.500 €, unmittelbar nach der Gründung auf das neu eröffnete Geschäftskonto eingezahlt werden. Die zweite Hälfte kann zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden, wobei dieser Termin im Gesetz nicht genau bestimmt wird. Beachte jedoch, dass die Gesellschaft gegenüber den Gesellschafter:innen der GmbH einen Anspruch auf Zahlung dieser zweiten Hälfte hat und die Gesellschafter:innen für die noch ausstehenden Zahlung haften. Um die gesamte haftungsbeschränkende Wirkung der GmbH zu entfalten, empfiehlt es sich folglich, nicht zu lange mit der vollständigen Einzahlung zu warten. 

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II. Die Einzahlung

Dringend zu beachten ist hierbei, dass du bei der Überweisung als Verwendungszweck „Stammkapital + Vor- und Nachname“ angibst.

Bei mehreren Gesellschaftern muss jede Einzahlung einzeln und jeweils gekennzeichnet im Verwendungszweck mit dem jeweiligen Gesellschafter überwiesen werden. 

Achte dabei darauf, dass auf dem Kontoauszug ersichtlich ist, dass mindestens 12.500 € zur Verfügung stehen. Findet die Einzahlung nämlich am Ende des Monats statt, könnte beispielsweise eine Kontoführungsgebühr den Saldo belasten.
Wenn du dein Stammkapital auf dein Konto eingezahlt hast, sende uns bitte einen Kontoauszug als PDF zu. Diesen benötigen wir, damit die Eintragung in das Handelsregister vorgenommen werden kann.
 

Ein Überweisungsbeleg oder die Umsatzdetails des Kontos reichen leider nicht aus, da der aktuelle Kontostand des Firmenkontos ausgewiesen sein muss.

 
III. Die Verwendung