Mit einer Holdingstruktur kannst du die Gewinne deiner GmbHs fast steuerfrei bündeln und neu investieren, statt sie privat mit 26,375 % Abgeltungsteuer zu versteuern. Das klappt aber nicht in jedem Fall: Eine Holding kostet Geld, und ihr Vorteil wirkt nur, solange die Gewinne nicht bei dir privat ankommen. Hier liest du, wie eine Holdingstruktur aufgebaut ist, wie sie besteuert wird und ab wann sie sich für dich lohnt.
Inhalt · 11 Abschnitte
- Was ist eine Holdingstruktur?
- Wie sieht eine Holdingstruktur aus?
- Welche Holdingstrukturen gibt es?
- Wie wird eine Holding besteuert?
- Rechenbeispiel: privat oder über die Holding
- Ab wann lohnt sich eine Holding?
- Wann du keine Holding brauchst
- Vorteile und Nachteile
- Holdingstruktur aufbauen
- Ab 2028: sinkende Körperschaftsteuer
- Häufige Fragen
Was ist eine Holdingstruktur?
Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft – meist eine GmbH –, die Anteile an mindestens einer anderen Kapitalgesellschaft besitzt. Die Holding ist die Muttergesellschaft, die Gesellschaften darunter sind ihre Töchter. Eine GmbH wird einfach dadurch zur Holding, dass sie eine Tochter gründet oder Anteile an einer bestehenden GmbH erwirbt. Was du für die Gründung brauchst, erklären wir auf der Seite Holding gründen.
Von einer Holdingstruktur spricht man, wenn du nicht mehr direkt an deinen Unternehmen beteiligt bist, sondern über die Holding. Ein typisches Beispiel ist die Kombination aus einer gewerblichen, „operativen“ GmbH, einer Immobilien-GmbH und einer Holding darüber, die das Geld aus beiden einsammelt und als vermögensverwaltende GmbH anlegt.
Um das Thema ranken sich viele Mythen, etwa: „Je mehr GmbHs du hast, desto mehr Steuern sparst du.“ Das stimmt so nicht, denn jede weitere GmbH bringt auch weitere Kosten. Eine Holding lohnt sich, wenn du Gewinne reinvestieren willst, eine Beteiligung später verkaufen möchtest oder Vermögen vom Risiko eines operativen Geschäfts trennen willst.
Wie sieht eine Holdingstruktur aus? Ein Beispiel
Die Grafik zeigt eine einfache Holdingstruktur mit zwei Töchtern und den Weg des Geldes von unten nach oben – mit der Steuer, die auf jeder Stufe anfällt.
- Gewinn in der Tochter Die operative GmbH zahlt rund 30 % Steuer, die Immobilien-GmbH mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung rund 15,8 %.
- Ausschüttung an die Holding 95 % sind steuerfrei, auch beim Verkauf einer Tochter. Es bleibt eine Belastung von rund 1,5 %.
- Reinvestieren Das Geld bleibt in der Holding und wird neu angelegt: in Wertpapiere, Immobilien oder Beteiligungen.
- Entnahme Erst wenn die Holding an dich ausschüttet, fallen privat 26,375 % Abgeltungsteuer an.
Entscheidend ist die mittlere Stufe: Was eine Tochter an die Holding ausschüttet, ist dort zu 95 % steuerfrei. Nur auf die übrigen 5 % fallen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an – zusammen rund 1,5 % der Ausschüttung. So wird die Holding zu einer Art Spardosen-GmbH: Weil kaum Steuer anfällt, steht mehr Kapital zur Verfügung, das du von dort aus wieder investieren kannst.
Welche Holdingstrukturen gibt es?
Holdingstrukturen unterscheiden sich darin, wie viele Ebenen sie haben und wer an der Holding beteiligt ist. Diese vier Formen kommen am häufigsten vor:
- Einfache Holding Du hältst die Holding, die Holding eine oder mehrere GmbHs. Der Normalfall für die meisten Unternehmer und Investoren.
- Doppelstöckige Holding Eine Zwischenholding, etwa für Mitgesellschafter. Jede Stufe kostet erneut rund 1,5 % und eine weitere GmbH.
- Immobilien-Holding Die Holding hält mehrere Objektgesellschaften, die Immobilien vermieten – und später im Share Deal verkauft werden können.
- Familienholding Mehrere Familienmitglieder sind an der Holding beteiligt, oft um Vermögen schrittweise zu übertragen.
Die einfache Holding reicht für die meisten Unternehmer und Investoren. Eine doppelstöckige Holding lohnt sich nur mit einem konkreten Grund, etwa einem Geschäftsbereich mit Mitgesellschaftern: Jede zusätzliche Stufe kostet bei der Ausschüttung erneut rund 1,5 % Steuer und eine weitere GmbH im Unterhalt. Wie eine Immobilien-Holding funktioniert, zeigen wir auf der Seite zur Immobilien-Holding. Bei der Familienholding kommen Fragen der Schenkung- und Erbschaftsteuer hinzu.
Als Holding kommt neben der GmbH auch eine UG (haftungsbeschränkt) infrage. Für die steuerlichen Vorteile in diesem Artikel muss die Holding eine Kapitalgesellschaft sein; die Töchter ebenfalls.
Wie wird eine Holding besteuert?
Jede GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, und Gewerbesteuer. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % sind das zusammen 29,83 %. Vermietet eine Immobilien-GmbH nur eigenen Grundbesitz und betreibt keinen gewerblichen Grundstückshandel, kann sie die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nutzen. Dann fallen nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag an: 15,83 %.
Diese Steuer zahlt jede Tochter auf ihren eigenen Gewinn – mit oder ohne Holding. Die Holding spart erst auf der nächsten Stufe: wenn die Tochter ihren Gewinn an sie ausschüttet oder wenn die Holding Anteile an einer Tochter verkauft. Dafür sorgt § 8b KStG: Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften bleiben bei der Holding steuerfrei. 5 % davon gelten allerdings als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden versteuert – die sogenannte Schachtelstrafe. Daher kommt die Belastung von rund 1,5 %.
Mindestbeteiligung: 10 % und 15 %
Bei Dividenden gilt die Steuerfreiheit nur ab einer bestimmten Beteiligung. Für die Körperschaftsteuer muss die Holding zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % an der Tochter halten (§ 8b Abs. 4 KStG). Für die Gewerbesteuer müssen es zu Beginn des Jahres mindestens 15 % sein (§ 9 Nr. 2a GewStG); darunter wird die Dividende dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen gibt es keine Mindestbeteiligung.
| Ertrag (Beteiligung) | Steuerfrei | Steuer* |
|---|---|---|
| Dividende (ab 15 %) | 95 % | 1,49 % |
| Dividende (10 bis unter 15 %) | 95 % bei der Körperschaftsteuer, 0 % bei der Gewerbesteuer | 14,79 % |
| Dividende (unter 10 %) | 0 % | 29,83 % |
| Verkaufsgewinn (jede Höhe) | 95 % | 1,49 % |
* Steuer in der Holding in Prozent des Ertrags, 2026: Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %. Wer im Laufe des Jahres eine Beteiligung von mindestens 10 % erwirbt, gilt für die Körperschaftsteuer als zu Beginn des Jahres beteiligt.
Das betrifft auch Aktien, die die Holding als Geldanlage kauft: Kursgewinne sind mit rund 1,5 % belastet, Dividenden aus kleinen Beteiligungen dagegen mit rund 30 %.
Rechenbeispiel: Ausschüttung privat oder über die Holding
Angenommen, deine operative GmbH hat ihren Gewinn bereits versteuert und schüttet 100.000 € aus. Hältst du die Anteile direkt, behält die Bank 26,375 % Abgeltungsteuer ein: 26.375 €. Hält die Holding die Anteile, sind 95 % der Ausschüttung steuerfrei, die Steuer liegt bei 1.491 €. In der Holding bleiben also 24.884 € mehr zum Reinvestieren.
Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn die Holding eine Tochter verkauft. Privat sind 60 % des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern, in der Holding nur 5 % mit rund 30 %:
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Wichtig: Der Vorteil ist zunächst ein Aufschub. Schüttet die Holding das Geld später an dich aus, fällt darauf Abgeltungsteuer an – insgesamt zahlst du dann sogar etwas mehr als ohne Holding. Ihre Stärke spielt die Holding aus, wenn das Geld dort über Jahre arbeitet: Die 24.884 € aus dem Beispiel bringen Rendite, und zwar Jahr für Jahr.
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Eine Holding lohnt sich, wenn der Steuervorteil die zusätzlichen Kosten deutlich übersteigt und du das Geld nicht privat brauchst. Typisch sind vier Fälle (kurz zusammengefasst auch in unseren FAQ: Wann ist eine Holding-Struktur sinnvoll?).
1. Du willst Gewinne reinvestieren
Gewinne aus laufenden Einkünften – aus deinem operativen Geschäft oder aus Vermietung und Verpachtung – werden zuerst in der Tochter versteuert. Danach fließen sie mit rund 1,5 % Steuer an die Holding und können dort neu angelegt werden: in Wertpapiere, Immobilien oder neue Beteiligungen. Privat kämen von jedem ausgeschütteten Euro nur knapp 74 Cent an.
2. Du willst die Tochter später verkaufen
Ein typisches Beispiel ist das Start-up, das du später einmal verkaufen willst. Verkauft die Holding ihre Anteile, sind 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Verkaufst du die Anteile privat, sind 60 % des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern – beim Spitzensteuersatz rund 28,5 %. Dadurch hast du bedeutend mehr Kapital in der Holding, das wieder angelegt werden kann.
3. Du willst Immobilien im Share Deal verkaufen
Beim Share Deal verkaufst du nicht die Immobilie selbst, sondern die Objektgesellschaft, also die GmbH, der sie gehört. Hält deine Holding diese GmbH, liegt die Steuer auf den Gewinn bei rund 1,5 %; ohne Holding sind es aus dem Privatvermögen rund 28,5 %. Das funktioniert gut bei größeren Immobilien und bei Gewerbeimmobilien. Einzelne Wohnungen, die du eher an Eigennutzer verkaufst, eignen sich weniger, denn ein Eigennutzer möchte keine GmbH kaufen. Übernimmt der Käufer 90 % oder mehr der Anteile, fällt auch beim Share Deal Grunderwerbsteuer an. Mehr zu Asset Deal und Share Deal liest du im Artikel Immobilien in der GmbH.
4. Du willst Haftung und Risiko trennen
Mit einer Holdingstruktur grenzt du das Risiko deiner operativen GmbH vom Vermögen in der Holding ab. Schüttet die Tochter ihre Gewinne regelmäßig an die Holding aus, liegen sie nicht mehr im Zugriff ihrer Gläubiger. Die Holding selbst sollte deshalb kein eigenes Insolvenzrisiko eingehen: Für Darlehen, Verträge mit Mitarbeitern oder sonstigen Dritten nutzt du die Tochtergesellschaft.
Als Faustregel: Planst du einen Verkauf, lohnt sich die Holding fast immer – vorausgesetzt, sie besteht rechtzeitig (siehe Sperrfrist). Für laufende Gewinne rechnet sie sich, wenn die Steuerersparnis auf das, was du jedes Jahr reinvestierst, die Kosten einer weiteren GmbH klar übersteigt. Bei 20.000 € Ausschüttung im Jahr sind das rund 5.000 € weniger Steuer.
Wann du keine Holding brauchst
Betreibst du reinen Aktienhandel oder Termingeschäfte in einer vermögensverwaltenden GmbH, einer sogenannten Trading-GmbH, ergibt eine Holding meist keinen Sinn. Kursgewinne aus Aktien sind schon in dieser GmbH zu 95 % steuerfrei, und es besteht kaum die Gefahr, dass du aus dem Geschäft heraus verklagt wirst. Eine Holding darüber brächte vor allem zusätzliche Kosten und bei jeder Ausschüttung noch einmal rund 1,5 % Steuer. Anders ist es nur, wenn du die GmbH später verkaufen oder Geld zwischen mehreren Gesellschaften verschieben willst.
Auch wer die Gewinne privat braucht, etwa für den Lebensunterhalt, hat von einer Holding nichts: Spätestens bei der Ausschüttung an dich fällt Abgeltungsteuer an.
Vorteile und Nachteile einer Holdingstruktur
Den Steuervorteilen stehen Kosten und ein paar Regeln gegenüber, die du kennen solltest:
| Thema | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Steuer | Ausschüttungen und Verkaufsgewinne kosten in der Holding rund 1,5 % statt 26,375 % auf Dividenden und bis zu rund 28,5 % auf Verkaufsgewinne privat. | Dividenden aus Beteiligungen unter 15 % oder 10 % sind teilweise oder voll steuerpflichtig; maßgeblich ist die Beteiligung zu Beginn des Jahres. |
| Kapital | Die gesparte Steuer arbeitet in der Holding weiter, Jahr für Jahr. | Aufschub statt Ersparnis: Holst du das Geld privat aus der Holding, fällt Abgeltungsteuer an. |
| Risiko | Gewinne, die an die Holding ausgeschüttet sind, bleiben vom Risiko der operativen Tochter getrennt. | Verluste einer Tochter lassen sich ohne Organschaft nicht mit Gewinnen der Holding oder anderer Töchter verrechnen. |
| Struktur | Neue Geschäftsbereiche, Partner oder Immobilien lassen sich als eigene Töchter aufnehmen, verkaufen oder übertragen. | Wer die Holding nachträglich einzieht, darf die Anteile sieben Jahre lang nicht ohne Nachversteuerung verkaufen. |
| Kosten | – | Die Holding ist eine weitere GmbH mit Gründung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung – in der Regel ein vierstelliger Betrag pro Jahr. |
Holdingstruktur aufbauen: neu gründen oder nachträglich
Holding von Anfang an
Am einfachsten ist es, zuerst die Holding-GmbH zu gründen und dann über sie die operative GmbH oder die Objektgesellschaft als Tochter. So hält die Holding die Anteile von Beginn an, und es fallen keine Steuern für eine spätere Umstrukturierung an. Mit dem FELSFO-Gründungsservice, bei dem die Prozesse der GmbH-Gründung digitalisiert und weitgehend automatisiert sind, gründest du beide Gesellschaften nacheinander; die laufende Verwaltung übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls (Holding verwalten).
Holding nachträglich einziehen: der Anteilstausch
Hast du schon eine GmbH, kannst du nachträglich eine Holding zwischen dich und die GmbH schieben. Dafür bringst du deine Anteile an der bestehenden GmbH in eine neue Holding ein und erhältst im Gegenzug Anteile an der Holding. Dieser Anteilstausch ist auf Antrag steuerneutral, wenn die Holding danach die Mehrheit der Stimmrechte an der Tochter hält (§ 21 UmwStG).
Dafür gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren (§ 22 Abs. 2 UmwStG): Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile in dieser Zeit, wird der Gewinn aus der Einbringung nachträglich bei dir versteuert – für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel weniger. Wer einen Verkauf plant, sollte die Holding deshalb früh aufbauen. Hält die Tochter Immobilien, kann die Übertragung von 90 % oder mehr der Anteile außerdem Grunderwerbsteuer auslösen; das sollte vorher geprüft werden.
- Vorher Du hältst die Anteile an deiner GmbH direkt. Ausschüttungen kosten dich 26,375 % Abgeltungsteuer.
- Anteilstausch Du bringst die Anteile in eine neue Holding ein und erhältst Holding-Anteile. Mit Stimmrechtsmehrheit auf Antrag steuerneutral.
- Nachher Die Holding hält die GmbH. Ausschüttungen fließen mit rund 1,5 % Steuer an die Holding.
- Sperrfrist Verkauft die Holding die Anteile in den ersten sieben Jahren, wird nachversteuert. Die Balken zeigen, welcher Teil des Einbringungsgewinns.
Ab 2028: Die Körperschaftsteuer sinkt
Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 % auf 10 % ab 2032. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Davon profitieren vor allem die Töchter, die ihren Gewinn voll versteuern; die Belastung von Ausschüttungen an die Holding sinkt nur leicht.
Von 100.000 € Gewinn bleiben einer operativen GmbH ab 2032 also 75.450 € statt heute 70.175 €, die sie an die Holding ausschütten kann.
Häufige Fragen zur Holdingstruktur
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Wenn du einen Verkauf einer GmbH planst oder jedes Jahr Gewinne aus deinen GmbHs reinvestieren willst, statt sie privat zu entnehmen. Pro 100.000 € Ausschüttung bleiben in der Holding rund 24.900 € mehr als privat; dem stehen die Kosten einer weiteren GmbH gegenüber. Die Details stehen im Abschnitt Ab wann lohnt sich eine Holding?
Kann ich als Privatperson eine Holding gründen?
Ja. Du gründest eine GmbH oder UG, die anschließend eine Tochter gründet oder deine Anteile an einer bestehenden GmbH übernimmt. Du bist dann nur noch an der Holding beteiligt, die Holding an den Töchtern.
Kann eine UG eine Holding sein?
Ja, eine UG (haftungsbeschränkt) kann wie eine GmbH Anteile an anderen Gesellschaften halten und erhält dieselben Steuervorteile. Sie muss allerdings ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital einer GmbH von 25.000 € erreicht ist.
Brauche ich für die Holding eine Organschaft?
Nein. Die Steuerfreiheit von 95 % gilt ohne Organschaft. Eine Organschaft braucht es nur, wenn Gewinne und Verluste zwischen Holding und Tochter verrechnet werden sollen; dafür ist ein Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre nötig. Den Unterschied erklären wir in den FAQ: Organschaft und normale Holding.
Muss eine Holding ein Gewerbe anmelden?
Eine Holding ist als GmbH immer gewerbesteuerpflichtig. Ob sie zusätzlich beim Gewerbeamt angemeldet werden muss, wenn sie nur Beteiligungen und eigenes Vermögen verwaltet, wird überwiegend verneint; unsere Steuerberater empfehlen die Anmeldung trotzdem. Mehr dazu in den FAQ zur Gewerbeanmeldung.
Fazit
Eine Holdingstruktur ist kein Steuersparmodell für jeden, aber ein starkes Werkzeug für alle, die Gewinne aus ihren GmbHs reinvestieren oder eine Beteiligung verkaufen wollen: Ausschüttungen und Verkaufsgewinne kosten in der Holding rund 1,5 % statt 26,375 % oder mehr. Der Vorteil hält, solange das Geld in der Holding bleibt. Wer nur Aktien in einer vermögensverwaltenden GmbH hält oder die Gewinne privat braucht, kommt ohne Holding aus. Planst du einen Verkauf, baue die Struktur früh auf – wegen der Sperrfrist von sieben Jahren beim nachträglichen Anteilstausch.
Lohnt sich eine Holding für dich?
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Quellen
- § 8b Abs. 1 bis 5 KStG – Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, 5 % nicht abziehbare Betriebsausgaben, Mindestbeteiligung 10 % für Dividenden
- § 9 Nr. 2a GewStG – Kürzung von Gewinnanteilen bei einer Beteiligung von mindestens 15 %; § 8 Nr. 5 GewStG – Hinzurechnung von Streubesitzdividenden
- § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG – erweiterte Kürzung für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten
- § 23 Abs. 1 KStG – Körperschaftsteuersatz; Senkung um einen Prozentpunkt pro Jahr ab 2028 auf 10 % ab 2032 durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161 vom 18.07.2025
- § 11 Abs. 2 GewStG – Steuermesszahl 3,5 %; § 16 GewStG – Hebesatz der Gemeinde
- § 32d Abs. 1 EStG – Abgeltungsteuer 25 %; § 4 SolZG 1995 – Solidaritätszuschlag 5,5 %
- § 17 EStG i. V. m. § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1 % aus dem Privatvermögen, Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig)
- § 21 UmwStG – Anteilstausch zum Buchwert bei mehrheitsvermittelnder Beteiligung; § 22 Abs. 2 UmwStG – Sperrfrist von sieben Jahren, Einbringungsgewinn II
- § 1 Abs. 3 GrEStG – Grunderwerbsteuer bei Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft
- § 14 KStG – Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre