Holdingstruktur: Aufbau, Vorteile und Steuern erklärt

Wie eine Holdingstruktur aufgebaut ist, warum Gewinne und Verkaufserlöse deiner Tochtergesellschaften fast steuerfrei in die Holding fließen, ab wann sich eine Holding lohnt und was sich mit der Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 ändert.

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Unternehmerin am Schreibtisch mit Laptop und Unterlagen, daneben eine schematische Holdingstruktur mit Holding-GmbH und drei Tochtergesellschaften

Mit einer Holdingstruktur kannst du die Gewinne deiner GmbHs fast steuerfrei bündeln und neu investieren, statt sie privat mit 26,375 % Abgeltungsteuer zu versteuern. Das klappt aber nicht in jedem Fall: Eine Holding kostet Geld, und ihr Vorteil wirkt nur, solange die Gewinne nicht bei dir privat ankommen. Hier liest du, wie eine Holdingstruktur aufgebaut ist, wie sie besteuert wird und ab wann sie sich für dich lohnt.

Inhalt · 11 Abschnitte
  1. Was ist eine Holdingstruktur?
  2. Wie sieht eine Holdingstruktur aus?
  3. Welche Holdingstrukturen gibt es?
  4. Wie wird eine Holding besteuert?
  5. Rechenbeispiel: privat oder über die Holding
  6. Ab wann lohnt sich eine Holding?
  7. Wann du keine Holding brauchst
  8. Vorteile und Nachteile
  9. Holdingstruktur aufbauen
  10. Ab 2028: sinkende Körperschaftsteuer
  11. Häufige Fragen

Was ist eine Holdingstruktur?

Eine Holding ist eine Kapitalgesellschaft – meist eine GmbH –, die Anteile an mindestens einer anderen Kapitalgesellschaft besitzt. Die Holding ist die Muttergesellschaft, die Gesellschaften darunter sind ihre Töchter. Eine GmbH wird einfach dadurch zur Holding, dass sie eine Tochter gründet oder Anteile an einer bestehenden GmbH erwirbt. Was du für die Gründung brauchst, erklären wir auf der Seite Holding gründen.

Von einer Holdingstruktur spricht man, wenn du nicht mehr direkt an deinen Unternehmen beteiligt bist, sondern über die Holding. Ein typisches Beispiel ist die Kombination aus einer gewerblichen, „operativen“ GmbH, einer Immobilien-GmbH und einer Holding darüber, die das Geld aus beiden einsammelt und als vermögensverwaltende GmbH anlegt.

Um das Thema ranken sich viele Mythen, etwa: „Je mehr GmbHs du hast, desto mehr Steuern sparst du.“ Das stimmt so nicht, denn jede weitere GmbH bringt auch weitere Kosten. Eine Holding lohnt sich, wenn du Gewinne reinvestieren willst, eine Beteiligung später verkaufen möchtest oder Vermögen vom Risiko eines operativen Geschäfts trennen willst.

Wie sieht eine Holdingstruktur aus? Ein Beispiel

Die Grafik zeigt eine einfache Holdingstruktur mit zwei Töchtern und den Weg des Geldes von unten nach oben – mit der Steuer, die auf jeder Stufe anfällt.

Holdingstruktur mit zwei Tochtergesellschaften (schematisch) Eine operative GmbH und eine Immobilien-GmbH versteuern ihren Gewinn und schütten ihn an die Holding aus. Dort sind 95 Prozent steuerfrei, die Holding reinvestiert das Geld. Erst bei der Ausschüttung an dich privat fällt Abgeltungsteuer an.
Operative GmbH Immobilien-GmbH rund 30 % Steuer rund 15,8 % Steuer rund 1,5 % rund 1,5 % Holding-GmbH reinvestiert Du (privat) 26,375 % bei Entnahme
  1. Gewinn in der Tochter Die operative GmbH zahlt rund 30 % Steuer, die Immobilien-GmbH mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung rund 15,8 %.
  2. Ausschüttung an die Holding 95 % sind steuerfrei, auch beim Verkauf einer Tochter. Es bleibt eine Belastung von rund 1,5 %.
  3. Reinvestieren Das Geld bleibt in der Holding und wird neu angelegt: in Wertpapiere, Immobilien oder Beteiligungen.
  4. Entnahme Erst wenn die Holding an dich ausschüttet, fallen privat 26,375 % Abgeltungsteuer an.
Einfache Holdingstruktur: Gewinne werden in der Tochter versteuert, fließen fast steuerfrei an die Holding und werden erst bei der Entnahme privat noch einmal besteuert. Schematische Darstellung, Steuersätze 2026 bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Tippe auf einen Schritt, um ihn in der Grafik hervorzuheben.

Entscheidend ist die mittlere Stufe: Was eine Tochter an die Holding ausschüttet, ist dort zu 95 % steuerfrei. Nur auf die übrigen 5 % fallen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an – zusammen rund 1,5 % der Ausschüttung. So wird die Holding zu einer Art Spardosen-GmbH: Weil kaum Steuer anfällt, steht mehr Kapital zur Verfügung, das du von dort aus wieder investieren kannst.

Welche Holdingstrukturen gibt es?

Holdingstrukturen unterscheiden sich darin, wie viele Ebenen sie haben und wer an der Holding beteiligt ist. Diese vier Formen kommen am häufigsten vor:

Vier typische Holdingstrukturen (schematisch) Einfache Holding mit zwei Tochter-GmbHs, doppelstöckige Holding mit Zwischenholding, Immobilien-Holding mit drei Objektgesellschaften und Familienholding mit drei Gesellschaftern. Pfeile zeigen, wohin Gewinne ausgeschüttet werden.
Einfache Holding Du Holding GmbH GmbH Doppelstöckig Du Holding Zwischenholding GmbH GmbH +1,5 % Immobilien-Holding Du Holding Objekt Objekt Objekt Familienholding Du Partner Kind Holding GmbH GmbH
  1. Einfache Holding Du hältst die Holding, die Holding eine oder mehrere GmbHs. Der Normalfall für die meisten Unternehmer und Investoren.
  2. Doppelstöckige Holding Eine Zwischenholding, etwa für Mitgesellschafter. Jede Stufe kostet erneut rund 1,5 % und eine weitere GmbH.
  3. Immobilien-Holding Die Holding hält mehrere Objektgesellschaften, die Immobilien vermieten – und später im Share Deal verkauft werden können.
  4. Familienholding Mehrere Familienmitglieder sind an der Holding beteiligt, oft um Vermögen schrittweise zu übertragen.
Vier typische Holdingstrukturen, schematisch. Die Pfeile zeigen, wohin Gewinne ausgeschüttet werden. Tippe auf einen Schritt, um ihn in der Grafik hervorzuheben.

Die einfache Holding reicht für die meisten Unternehmer und Investoren. Eine doppelstöckige Holding lohnt sich nur mit einem konkreten Grund, etwa einem Geschäftsbereich mit Mitgesellschaftern: Jede zusätzliche Stufe kostet bei der Ausschüttung erneut rund 1,5 % Steuer und eine weitere GmbH im Unterhalt. Wie eine Immobilien-Holding funktioniert, zeigen wir auf der Seite zur Immobilien-Holding. Bei der Familienholding kommen Fragen der Schenkung- und Erbschaftsteuer hinzu.

Als Holding kommt neben der GmbH auch eine UG (haftungsbeschränkt) infrage. Für die steuerlichen Vorteile in diesem Artikel muss die Holding eine Kapitalgesellschaft sein; die Töchter ebenfalls.

Wie wird eine Holding besteuert?

Jede GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, und Gewerbesteuer. Bei einem Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % sind das zusammen 29,83 %. Vermietet eine Immobilien-GmbH nur eigenen Grundbesitz und betreibt keinen gewerblichen Grundstückshandel, kann sie die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nutzen. Dann fallen nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag an: 15,83 %.

Diese Steuer zahlt jede Tochter auf ihren eigenen Gewinn – mit oder ohne Holding. Die Holding spart erst auf der nächsten Stufe: wenn die Tochter ihren Gewinn an sie ausschüttet oder wenn die Holding Anteile an einer Tochter verkauft. Dafür sorgt § 8b KStG: Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften bleiben bei der Holding steuerfrei. 5 % davon gelten allerdings als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden versteuert – die sogenannte Schachtelstrafe. Daher kommt die Belastung von rund 1,5 %.

Mindestbeteiligung: 10 % und 15 %

Bei Dividenden gilt die Steuerfreiheit nur ab einer bestimmten Beteiligung. Für die Körperschaftsteuer muss die Holding zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % an der Tochter halten (§ 8b Abs. 4 KStG). Für die Gewerbesteuer müssen es zu Beginn des Jahres mindestens 15 % sein (§ 9 Nr. 2a GewStG); darunter wird die Dividende dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet. Für Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen gibt es keine Mindestbeteiligung.

Was die Holding auf Erträge aus Beteiligungen zahlt
Ertrag (Beteiligung) Steuerfrei Steuer*
Dividende (ab 15 %)95 %1,49 %
Dividende (10 bis unter 15 %)95 % bei der Körperschaftsteuer, 0 % bei der Gewerbesteuer14,79 %
Dividende (unter 10 %)0 %29,83 %
Verkaufsgewinn (jede Höhe)95 %1,49 %

* Steuer in der Holding in Prozent des Ertrags, 2026: Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %. Wer im Laufe des Jahres eine Beteiligung von mindestens 10 % erwirbt, gilt für die Körperschaftsteuer als zu Beginn des Jahres beteiligt.

Das betrifft auch Aktien, die die Holding als Geldanlage kauft: Kursgewinne sind mit rund 1,5 % belastet, Dividenden aus kleinen Beteiligungen dagegen mit rund 30 %.

Rechenbeispiel: Ausschüttung privat oder über die Holding

Angenommen, deine operative GmbH hat ihren Gewinn bereits versteuert und schüttet 100.000 € aus. Hältst du die Anteile direkt, behält die Bank 26,375 % Abgeltungsteuer ein: 26.375 €. Hält die Holding die Anteile, sind 95 % der Ausschüttung steuerfrei, die Steuer liegt bei 1.491 €. In der Holding bleiben also 24.884 € mehr zum Reinvestieren.

Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn die Holding eine Tochter verkauft. Privat sind 60 % des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern, in der Holding nur 5 % mit rund 30 %:

Steuer auf den Verkauf einer GmbH: privat und über die Holding Verkaufst du Anteile an einer GmbH privat, zahlst du im Teileinkünfteverfahren beim Spitzensteuersatz rund 28,5 Prozent Steuer auf den Gewinn, über die Holding rund 1,5 Prozent. Bei 500.000 Euro Gewinn sind das 142.425 Euro gegenüber 7.456 Euro, die Ersparnis beträgt 134.969 Euro. Bei 1.000.000 Euro sind es 284.850 Euro gegenüber 14.913 Euro, die Ersparnis beträgt 269.937 Euro.
100.000 € 200.000 € 300.000 € 0 250.000 500.000 750.000 1 Mio. € Privat 142.425 € Holding 7.456 € Ersparnis 134.969 € Privat 284.850 € Holding 14.913 € Ersparnis 269.937 € Steuer privat (rund 28,5 %) Steuer über die Holding (rund 1,5 %) Ersparnis über die Holding
Waagerecht der Gewinn aus dem Verkauf. Vereinfachte Rechnung für 2026: Ausschüttung privat mit Abgeltungsteuer inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und Sparer-Pauschbetrag. Verkauf privat nach § 17 EStG im Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) mit dem Spitzensteuersatz von 45 % plus Solidaritätszuschlag; bei niedrigerem übrigen Einkommen ist die Steuer etwas geringer. Holding: 5 % des Gewinns mit 29,83 % (Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %), ohne laufende Kosten; das Geld bleibt in der Holding. Ersparnis = Steuer privat minus Steuer über die Holding.

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Wichtig: Der Vorteil ist zunächst ein Aufschub. Schüttet die Holding das Geld später an dich aus, fällt darauf Abgeltungsteuer an – insgesamt zahlst du dann sogar etwas mehr als ohne Holding. Ihre Stärke spielt die Holding aus, wenn das Geld dort über Jahre arbeitet: Die 24.884 € aus dem Beispiel bringen Rendite, und zwar Jahr für Jahr.

Ab wann lohnt sich eine Holding?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Eine Holding lohnt sich, wenn der Steuervorteil die zusätzlichen Kosten deutlich übersteigt und du das Geld nicht privat brauchst. Typisch sind vier Fälle (kurz zusammengefasst auch in unseren FAQ: Wann ist eine Holding-Struktur sinnvoll?).

1. Du willst Gewinne reinvestieren

Gewinne aus laufenden Einkünften – aus deinem operativen Geschäft oder aus Vermietung und Verpachtung – werden zuerst in der Tochter versteuert. Danach fließen sie mit rund 1,5 % Steuer an die Holding und können dort neu angelegt werden: in Wertpapiere, Immobilien oder neue Beteiligungen. Privat kämen von jedem ausgeschütteten Euro nur knapp 74 Cent an.

2. Du willst die Tochter später verkaufen

Ein typisches Beispiel ist das Start-up, das du später einmal verkaufen willst. Verkauft die Holding ihre Anteile, sind 95 % des Veräußerungsgewinns steuerfrei. Verkaufst du die Anteile privat, sind 60 % des Gewinns mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern – beim Spitzensteuersatz rund 28,5 %. Dadurch hast du bedeutend mehr Kapital in der Holding, das wieder angelegt werden kann.

3. Du willst Immobilien im Share Deal verkaufen

Beim Share Deal verkaufst du nicht die Immobilie selbst, sondern die Objektgesellschaft, also die GmbH, der sie gehört. Hält deine Holding diese GmbH, liegt die Steuer auf den Gewinn bei rund 1,5 %; ohne Holding sind es aus dem Privatvermögen rund 28,5 %. Das funktioniert gut bei größeren Immobilien und bei Gewerbeimmobilien. Einzelne Wohnungen, die du eher an Eigennutzer verkaufst, eignen sich weniger, denn ein Eigennutzer möchte keine GmbH kaufen. Übernimmt der Käufer 90 % oder mehr der Anteile, fällt auch beim Share Deal Grunderwerbsteuer an. Mehr zu Asset Deal und Share Deal liest du im Artikel Immobilien in der GmbH.

4. Du willst Haftung und Risiko trennen

Mit einer Holdingstruktur grenzt du das Risiko deiner operativen GmbH vom Vermögen in der Holding ab. Schüttet die Tochter ihre Gewinne regelmäßig an die Holding aus, liegen sie nicht mehr im Zugriff ihrer Gläubiger. Die Holding selbst sollte deshalb kein eigenes Insolvenzrisiko eingehen: Für Darlehen, Verträge mit Mitarbeitern oder sonstigen Dritten nutzt du die Tochtergesellschaft.

Als Faustregel: Planst du einen Verkauf, lohnt sich die Holding fast immer – vorausgesetzt, sie besteht rechtzeitig (siehe Sperrfrist). Für laufende Gewinne rechnet sie sich, wenn die Steuerersparnis auf das, was du jedes Jahr reinvestierst, die Kosten einer weiteren GmbH klar übersteigt. Bei 20.000 € Ausschüttung im Jahr sind das rund 5.000 € weniger Steuer.

Wann du keine Holding brauchst

Betreibst du reinen Aktienhandel oder Termingeschäfte in einer vermögensverwaltenden GmbH, einer sogenannten Trading-GmbH, ergibt eine Holding meist keinen Sinn. Kursgewinne aus Aktien sind schon in dieser GmbH zu 95 % steuerfrei, und es besteht kaum die Gefahr, dass du aus dem Geschäft heraus verklagt wirst. Eine Holding darüber brächte vor allem zusätzliche Kosten und bei jeder Ausschüttung noch einmal rund 1,5 % Steuer. Anders ist es nur, wenn du die GmbH später verkaufen oder Geld zwischen mehreren Gesellschaften verschieben willst.

Auch wer die Gewinne privat braucht, etwa für den Lebensunterhalt, hat von einer Holding nichts: Spätestens bei der Ausschüttung an dich fällt Abgeltungsteuer an.

Vorteile und Nachteile einer Holdingstruktur

Den Steuervorteilen stehen Kosten und ein paar Regeln gegenüber, die du kennen solltest:

Vorteile und Nachteile einer Holdingstruktur im Vergleich
Thema Vorteil Nachteil
SteuerAusschüttungen und Verkaufsgewinne kosten in der Holding rund 1,5 % statt 26,375 % auf Dividenden und bis zu rund 28,5 % auf Verkaufsgewinne privat.Dividenden aus Beteiligungen unter 15 % oder 10 % sind teilweise oder voll steuerpflichtig; maßgeblich ist die Beteiligung zu Beginn des Jahres.
KapitalDie gesparte Steuer arbeitet in der Holding weiter, Jahr für Jahr.Aufschub statt Ersparnis: Holst du das Geld privat aus der Holding, fällt Abgeltungsteuer an.
RisikoGewinne, die an die Holding ausgeschüttet sind, bleiben vom Risiko der operativen Tochter getrennt.Verluste einer Tochter lassen sich ohne Organschaft nicht mit Gewinnen der Holding oder anderer Töchter verrechnen.
StrukturNeue Geschäftsbereiche, Partner oder Immobilien lassen sich als eigene Töchter aufnehmen, verkaufen oder übertragen.Wer die Holding nachträglich einzieht, darf die Anteile sieben Jahre lang nicht ohne Nachversteuerung verkaufen.
Kosten–Die Holding ist eine weitere GmbH mit Gründung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung – in der Regel ein vierstelliger Betrag pro Jahr.

Holdingstruktur aufbauen: neu gründen oder nachträglich

Holding von Anfang an

Am einfachsten ist es, zuerst die Holding-GmbH zu gründen und dann über sie die operative GmbH oder die Objektgesellschaft als Tochter. So hält die Holding die Anteile von Beginn an, und es fallen keine Steuern für eine spätere Umstrukturierung an. Mit dem FELSFO-Gründungsservice, bei dem die Prozesse der GmbH-Gründung digitalisiert und weitgehend automatisiert sind, gründest du beide Gesellschaften nacheinander; die laufende Verwaltung übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls (Holding verwalten).

Holding nachträglich einziehen: der Anteilstausch

Hast du schon eine GmbH, kannst du nachträglich eine Holding zwischen dich und die GmbH schieben. Dafür bringst du deine Anteile an der bestehenden GmbH in eine neue Holding ein und erhältst im Gegenzug Anteile an der Holding. Dieser Anteilstausch ist auf Antrag steuerneutral, wenn die Holding danach die Mehrheit der Stimmrechte an der Tochter hält (§ 21 UmwStG).

Dafür gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren (§ 22 Abs. 2 UmwStG): Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile in dieser Zeit, wird der Gewinn aus der Einbringung nachträglich bei dir versteuert – für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel weniger. Wer einen Verkauf plant, sollte die Holding deshalb früh aufbauen. Hält die Tochter Immobilien, kann die Übertragung von 90 % oder mehr der Anteile außerdem Grunderwerbsteuer auslösen; das sollte vorher geprüft werden.

Holding nachträglich einziehen: der Anteilstausch (schematisch) Vorher hältst du die GmbH direkt. Beim Anteilstausch bringst du die Anteile in eine neue Holding ein und erhältst Anteile an der Holding. Verkauft die Holding die Anteile innerhalb von sieben Jahren, wird ein jedes Jahr um ein Siebtel kleinerer Teil des Einbringungsgewinns nachträglich bei dir versteuert.
Vorher Du GmbH Anteilstausch Anteile gegen Anteile Nachher Du Holding GmbH Sperrfrist: 7 Jahre 100 % 1 86 % 2 71 % 3 57 % 4 43 % 5 29 % 6 14 % 7 0 % ab 8 Verkauf im … Jahr nach dem Anteilstausch
  1. Vorher Du hältst die Anteile an deiner GmbH direkt. Ausschüttungen kosten dich 26,375 % Abgeltungsteuer.
  2. Anteilstausch Du bringst die Anteile in eine neue Holding ein und erhältst Holding-Anteile. Mit Stimmrechtsmehrheit auf Antrag steuerneutral.
  3. Nachher Die Holding hält die GmbH. Ausschüttungen fließen mit rund 1,5 % Steuer an die Holding.
  4. Sperrfrist Verkauft die Holding die Anteile in den ersten sieben Jahren, wird nachversteuert. Die Balken zeigen, welcher Teil des Einbringungsgewinns.
Anteilstausch schematisch: Aus der direkten Beteiligung wird eine Holdingstruktur. Unten der Teil des Einbringungsgewinns, der bei einem Verkauf durch die Holding nachträglich bei dir versteuert wird, je nach Jahr nach dem Anteilstausch. Tippe auf einen Schritt, um ihn in der Grafik hervorzuheben.

Ab 2028: Die Körperschaftsteuer sinkt

Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, von 15 % auf 10 % ab 2032. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert. Davon profitieren vor allem die Töchter, die ihren Gewinn voll versteuern; die Belastung von Ausschüttungen an die Holding sinkt nur leicht.

Steuerbelastung in der Holdingstruktur 2026 bis 2032 2026: operative GmbH 29,83 %, Immobilien-GmbH 15,83 %, Holding 1,49 %; 2027: operative GmbH 29,83 %, Immobilien-GmbH 15,83 %, Holding 1,49 %; 2028: operative GmbH 28,77 %, Immobilien-GmbH 14,77 %, Holding 1,44 %; 2029: operative GmbH 27,72 %, Immobilien-GmbH 13,72 %, Holding 1,39 %; 2030: operative GmbH 26,66 %, Immobilien-GmbH 12,66 %, Holding 1,33 %; 2031: operative GmbH 25,61 %, Immobilien-GmbH 11,61 %, Holding 1,28 %; 2032: operative GmbH 24,55 %, Immobilien-GmbH 10,55 %, Holding 1,23 %
2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 29,83 % 24,55 % Operative GmbH 15,83 % 10,55 % Immobilien-GmbH 1,49 % 1,23 % Holding
Steuerbelastung in der Holdingstruktur 2026 bis 2032. Operative GmbH: Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 %. Immobilien-GmbH: mit erweiterter Gewerbesteuerkürzung. Holding: Steuer auf eine Dividende bei einer Beteiligung ab 15 % oder auf einen Veräußerungsgewinn. Die Körperschaftsteuer sinkt von 15 % bis 2027 auf 10 % ab 2032.

Von 100.000 € Gewinn bleiben einer operativen GmbH ab 2032 also 75.450 € statt heute 70.175 €, die sie an die Holding ausschütten kann.

Häufige Fragen zur Holdingstruktur

Ab wann lohnt sich eine Holding?

Wenn du einen Verkauf einer GmbH planst oder jedes Jahr Gewinne aus deinen GmbHs reinvestieren willst, statt sie privat zu entnehmen. Pro 100.000 € Ausschüttung bleiben in der Holding rund 24.900 € mehr als privat; dem stehen die Kosten einer weiteren GmbH gegenüber. Die Details stehen im Abschnitt Ab wann lohnt sich eine Holding?

Kann ich als Privatperson eine Holding gründen?

Ja. Du gründest eine GmbH oder UG, die anschließend eine Tochter gründet oder deine Anteile an einer bestehenden GmbH übernimmt. Du bist dann nur noch an der Holding beteiligt, die Holding an den Töchtern.

Kann eine UG eine Holding sein?

Ja, eine UG (haftungsbeschränkt) kann wie eine GmbH Anteile an anderen Gesellschaften halten und erhält dieselben Steuervorteile. Sie muss allerdings ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital einer GmbH von 25.000 € erreicht ist.

Brauche ich für die Holding eine Organschaft?

Nein. Die Steuerfreiheit von 95 % gilt ohne Organschaft. Eine Organschaft braucht es nur, wenn Gewinne und Verluste zwischen Holding und Tochter verrechnet werden sollen; dafür ist ein Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre nötig. Den Unterschied erklären wir in den FAQ: Organschaft und normale Holding.

Muss eine Holding ein Gewerbe anmelden?

Eine Holding ist als GmbH immer gewerbesteuerpflichtig. Ob sie zusätzlich beim Gewerbeamt angemeldet werden muss, wenn sie nur Beteiligungen und eigenes Vermögen verwaltet, wird überwiegend verneint; unsere Steuerberater empfehlen die Anmeldung trotzdem. Mehr dazu in den FAQ zur Gewerbeanmeldung.

Fazit

Eine Holdingstruktur ist kein Steuersparmodell für jeden, aber ein starkes Werkzeug für alle, die Gewinne aus ihren GmbHs reinvestieren oder eine Beteiligung verkaufen wollen: Ausschüttungen und Verkaufsgewinne kosten in der Holding rund 1,5 % statt 26,375 % oder mehr. Der Vorteil hält, solange das Geld in der Holding bleibt. Wer nur Aktien in einer vermögensverwaltenden GmbH hält oder die Gewinne privat braucht, kommt ohne Holding aus. Planst du einen Verkauf, baue die Struktur früh auf – wegen der Sperrfrist von sieben Jahren beim nachträglichen Anteilstausch.

Martin Grau

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Quellen

  1. § 8b Abs. 1 bis 5 KStG – Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, 5 % nicht abziehbare Betriebsausgaben, Mindestbeteiligung 10 % für Dividenden
  2. § 9 Nr. 2a GewStG – Kürzung von Gewinnanteilen bei einer Beteiligung von mindestens 15 %; § 8 Nr. 5 GewStG – Hinzurechnung von Streubesitzdividenden
  3. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG – erweiterte Kürzung für Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten
  4. § 23 Abs. 1 KStG – Körperschaftsteuersatz; Senkung um einen Prozentpunkt pro Jahr ab 2028 auf 10 % ab 2032 durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161 vom 18.07.2025
  5. § 11 Abs. 2 GewStG – Steuermesszahl 3,5 %; § 16 GewStG – Hebesatz der Gemeinde
  6. § 32d Abs. 1 EStG – Abgeltungsteuer 25 %; § 4 SolZG 1995 – Solidaritätszuschlag 5,5 %
  7. § 17 EStG i. V. m. § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ab 1 % aus dem Privatvermögen, Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig)
  8. § 21 UmwStG – Anteilstausch zum Buchwert bei mehrheitsvermittelnder Beteiligung; § 22 Abs. 2 UmwStG – Sperrfrist von sieben Jahren, Einbringungsgewinn II
  9. § 1 Abs. 3 GrEStG – Grunderwerbsteuer bei Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft
  10. § 14 KStG – Organschaft mit Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre
Florian Machnow

Florian Machnow

Autor: General Manager, FELS Family Office GmbH

Florian Machnow verantwortet das operative Geschäft von FELSFO. Vor seinem Wechsel zu FELSFO hat er zehn Jahre in der Steuerberatung gearbeitet, danach war er bei Finanztip, Taxfix und WISO Steuer.

Martin Grau

Martin Grau

Fachliche Prüfung: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer FELSEN Steuerberatung

Martin Grau leitet die FELSEN Steuerberatung und prüft die steuerlichen Aussagen in unseren Artikeln. Er ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit rund 20 Jahren Erfahrung.

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