Die GmbH-Auflösung wird im Regelfall durch einen Liquidationsbeschluss vollzogen. Besitzt die GmbH mehrere Gesellschafter:innen, so ist eine 3/4 Mehrheit notwendig, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
Im Liquidationsbeschluss werden die Liquidatoren:Liquidatorin bestimmt, welche in der Regel die Gesellschafter:in der GmbH sind. Der Liquidationsbeschluss muss samt Gesellschafterbeschluss beim Handelsregister von den:der Liquidatoren:Liquidatorin angemeldet werden.
Ist das erledigt, beginnt die Abwicklung der Liquidation. Das Ziel derer ist die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter:innen. Dabei haben die Liquidatoren:Liquidatorin einige Pflichten zu beachten. Diese sind:
Vor Eintragung im Handelsregister genügt für die Auflösung der Gesellschaft ein einfacher Liquidationsbeschluss. Das Finanzamt muss informiert werden, ein "Sperrjahr" sowie eine Anmeldung im Handelsregister ist allerdings nicht notwendig.
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