FELSFO
produkte
Produkte

Unsere Produktpalette hilft dir, deine Steuerlast zu optimieren: Mach mehr aus deiner realen Rendite und erreiche finanzielle Ziele schneller.

lösungen
Lösungen

Verschiedene Anlagestrategien erfordern unterschiedlich Wege der Steueroptimierung. Mit FELSFO machst du mehr aus deiner realen Rendite – finde die richtige Lösung für deine bevorzugten Assets.

preise
Preise

Entdecke unsere transparenten und fairen Preisübersichten für die verschiedenen FELSFO Produkte. Hier findest du alle Informationen zu deinen Kosten.

why ride
Warum FELSFO?

Erfahre, was FELSFO auszeichnet – von unserer Geschichte und Kundenmeinungen über unsere lebendige Community bis hin zu spannenden Events.

Kann ich Kosten, die vor der Gründung entstehen, in die GmbH einbringen?

Oft fallen schon vor der Eintragung ins Handelsregister Kosten an, zum Beispiel für Büromöbel, einen Handy- oder Internetvertrag. Können diese Kosten schon geltend gemacht werden?

Ja, diese Kosten gelten als vorweggenommene Betriebsausgaben. Dazu steht im § 4 des Einkommensteuergesetzes.

„Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ 

Bei der Gründung der GmbH ist die Besonderheit, dass zwischen drei Stufen der Gründung unterschieden werden muss. In dem Zeitraum von der Idee eine GmbH zu gründen bis hin zum Notartermin existiert eine Vorgründungsgesellschaft. Wenn du eine Ein-Mann-GmbH gründest, wird dieser Zeitraum wie ein Einzelunternehmen betrachtet.

Ab dem Notartermin nennt man die GmbH Vorgesellschaft, was mit dem Zusatz i.G. (in Gründung) deutlich gemacht wird. Diese Gesellschaft ist mit der späteren GmbH als identisch zu betrachten.

Nach der Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist die finale GmbH entstanden.

Je nachdem, wann die Kosten für die spätere GmbH entstehen, gibt es verschiedene Dinge zu berücksichtigen, um sowohl den Betriebsausgaben- als auch den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.

Nähere Einschränkungen, wann eine Betriebsausgabe stattfinden darf, gibt es hier nicht. Dabei ist es nötig, eine Aufstellung der Betriebsausgaben mit den dazugehörigen Belegen einzureichen. Selbst Reisekosten beispielsweise mit dem eigenen Pkw können mithilfe eines Fahrtenbuches oder anderen Belegen abgesetzt werden.

Die Vorsteuerbeträge sind auch abzugsfähig: Die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf eine Unternehmertätigkeit gerichteten Tätigwerden, wenn die spätere Ausführung entgeltlicher Leistungen beabsichtigt ist und die Ernsthaftigkeit dieser Absicht durch objektive Merkmale nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird.