Zur Gründung einer GmbH brauchst du gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 € Stammkapital. Davon muss die erste Hälfte, min. 12.500 €, unmittelbar nach der Gründung auf das neu eröffnete Geschäftskonto eingezahlt werden. Die zweite Hälfte kann zu einem späteren Zeitpunkt eingezahlt werden, wobei dieser Termin im Gesetz nicht genau bestimmt wird. Beachte jedoch, dass die Gesellschaft gegenüber den Gesellschafter:innen der GmbH einen Anspruch auf Zahlung dieser zweiten Hälfte hat und die Gesellschafter:innen für die noch ausstehenden Zahlung haften. Um die gesamte haftungsbeschränkende Wirkung der GmbH zu entfalten, empfiehlt es sich folglich, nicht zu lange mit der vollständigen Einzahlung zu warten.
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Ein Überweisungsbeleg oder die Umsatzdetails des Kontos reichen leider nicht aus, da der aktuelle Kontostand des Firmenkontos ausgewiesen sein muss.
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