GmbH-Besteuerung: Ein Überblick über relevante Steuern und Regelungen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz: GmbH – ist nicht nur eine beliebte Organisationsform für Unternehmer, sondern bietet auch für den Vermögensaufbau viele steuerliche Vorteile.

Für das Betriebsvermögen einer GmbH gelten andere Steuern und Vorschriften, als im Privatvermögen. So setzt sich die Besteuerung der GmbH aus der Körperschafts- und Gewerbesteuer zusammen und beträgt insgesamt etwa 30 Prozent.

Bei Investitionen in Aktien, Termingeschäfte oder Immobilien kann die GmbH zudem mit deutlich günstigeren Steuersätzen aufgrund von Teilfreistellungen punkten.

Was du zu den Steuern in der GmbH und den Teilfreistellungen auf verschiedene Assetklassen wissen musst, wie die Auszahlung aus der GmbH funktioniert und was das Teileinkünfteverfahren ist, liest du im Folgenden.

GmbH Besteuerung Übersicht Illustration

Die Steuern einer GmbH im Überblick

Körperschaftteuer

Die Körperschaftsteuer ist die zentrale Steuer auf den Gewinn einer GmbH. Sie beträgt 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer, was einem effektiven Satz von 15,825 % entspricht.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag der GmbH. Sie variiert je nach Hebesatz der Gemeinde und beträgt in der Regel zwischen 7 % und 17,5 % des Gewerbeertrags.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) fällt bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen an. Vermögensverwaltende GmbHs sind häufig von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie ausschließlich Kapitalanlagen verwalten.

Lohnsteuer

Zahlt die GmbH Gehälter an Gesellschafter-Geschäftsführer oder Angestellte aus, ist Lohnsteuer abzuführen. Das Geschäftsführergehalt mindert gleichzeitig den Gewinn der GmbH und damit die Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Kapitalertragsteuer

Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, kann Kapitalertragsteuer fällig werden.

Grunderwerbsteuer

Beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien durch die GmbH fällt Grunderwerbsteuer an. Der Satz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.

So werden Gewinne der GmbH besteuert

Als Kapitalgesellschaft unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer. Der Paragraph 8 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) bestimmt zusätzlich, dass Einkünfte einer GmbH stets aus Gewerbebetrieb stammen. Befreiungen von der Gewerbesteuer sind nur im Rahmen eines Immobilienprojektes möglich.

Die Besteuerung der GmbH fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Grund dafür sind die unterschiedlich hohen Hebesätze auf die Gewerbesteuer. Diese können stark variieren, beispielsweise liegt der Hebesatz in München bei 490 Prozent, während er in Schönefeld bei nur 240 Prozent liegt.

Das folgende Beispiel beschreibt den effektiven Steuersatz einer GmbH am Beispiel von Berlin, das einen Hebesatz von 410 Prozent hat.

Körperschaftsteuer

15 %

Gewerbesteuer

3,5 % * 410 % (14,35 %)

Soli auf Körperschaftsteuer

0,825 % (15 % * 5,5 %)

effektive Besteuerung der Gewinne einer GmbH

30,175 %

Teilfreistellungen bei GmbH-Investitionen

Dank Teilfreistellungen von steuergünstigen Investitionen profitieren

Für viele Assetklassen gelten in der GmbH besondere Teilfreistellungen, die den effektiven Steuersatz deutlich unter den nominalen Steuersatz von rund 30 % senken. Diese Teilfreistellungen machen die GmbH besonders attraktiv für den langfristigen Vermögensaufbau, wenn du:

  • in Aktien investierst.
  • mit Termingeschäften handelst.
  • Immobilien hältst oder veräußerst.
  • in VC-Fonds einsteigst.
  • eine Holding-Struktur bildest.

Teilfreistellungen der Besteuerung in der GmbH

Aufgrund der Teilfreistellungen ist das Investment im Betriebsvermögen der GmbH häufig steuerlich günstiger als privat. In der folgenden Tabelle werden die effektiven Steuersätze – also nach Einbeziehung der Teilfreistellung – auf verschiedene Assetklassen dargestellt. In der PDF zum Download findest du eine detaillierte Gegenüberstellung über alle Assetklassen hinweg.

Besonders steuergünstig ist das Betriebsvermögen bei folgenden Assetklassen:

Steuersätze nach Assetklassen in einer GmbH

Assetklasse, Gewinne aus Körperschaftssteuer inkl. Soli davon steuerfrei Gewerbesteuer* davon steuerfrei effektiver Steuersatz
Aktien & Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 15,825 % 95 % 15 % 95 % 1,541 %
Erträge aus ETFs & Aktienfonds (>51 % Aktien) 15,825 % 80 % 15 % 40 % 12,165 %
Immobilienerträge (vermietete Immobilien) 15,825 % 0 % 15 % 100 % 15,825 %
Dividendenbezahlungen von Unternehmensbeteiligungen >10 % 15,825 % 95 % 15 % 95 % 1,541 %

Steuersätze nach Assetklassen im Privatvermögen

Assetklasse, Gewinne aus: Kapitalertragsteuer inkl. Soli davon steuerfrei effektiver Steuersatz
Aktien & Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 26,375 % 0 % 26,375 %
Erträge aus ETFs & Aktienfonds (>51 % Aktien) 26,375 % 30 % 18,463 %
Immobilienerträge (vermietete Immobilien) 47,475 %** 0 % 47,475 %
Dividendenbezahlungen von Unternehmensbeteiligungen >10 % 26,375 % 0 % 26,375 %

*Die Höhe der Gewerbesteuer variiert je nach Bundesland, liegt aber zumeist um 15 Prozent. ** Unter Annahme des Spitzen-Einkommensteuersatzes.

Auszahlung an Gesellschafter Illustration

Nach der GmbH-Steuer – Wege der Auszahlung an die Gesellschafter

Neu-Gründer machen häufig den Fehler, nach der Besteuerung der Gewinne in der GmbH nicht mehr den Weg des Geldes vom Geschäfts- zum Privatkonto weiterzudenken.

Für die Auszahlung der Gewinne an Gesellschafter gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Gehalt: Gesellschafter können auch Angestellte ihrer GmbH sein. Als Gesellschafter-Geschäftsführer zahlst du dir ein branchenübliches Geschäftsführergehalt aus. Auf dieses wird dann dein persönlicher Einkommensteuersatz fällig. Vorteil des Gehaltes ist, dass es als Kostenfaktor die Steuern in der GmbH senkt.

2. Gewinnausschüttung: Gesellschafter können sich Gewinne ihrer GmbH auch ausschütten lassen. Es gibt zwei Varianten der Besteuerung der Gewinnausschüttung. Entweder entscheidest du dich für die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) oder mit dem Teileinkünfteverfahren.

Besteuerung der Gewinnausschüttung im Detail

Bei der Besteuerung der Gewinnausschüttung aus deinen im Privatvermögen gehaltenen Anteilen, hast du die Wahl zwischen der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren.

Abgeltungsteuer

Im Regelfall erfolgt die Besteuerung durch die Abgeltungsteuer (auch als Kapitalertragsteuer bekannt). Hier werden die Gewinnausschüttungen der GmbH als Dividenden und somit Einkünfte aus Kapitalvermögen betrachtet. Ein Abzug von Werbungskosten oder Schuldzinsen ist nicht möglich, dafür kann der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro Anwendung finden. Die 1.000 Euro gelten für eine Person, lassen sich also gegebenenfalls durch einen Ehepartner verdoppeln.

Teileinkünfteverfahren (TEV)

Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens sind 40 Prozent des Ausschüttungsbetrages steuerbefreit und 60 Prozent unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz. Zudem sind auch 60 Prozent der Werbungskosten abziehbar. Der Sparerpauschbetrag findet hingegen keine Anwendung. Der Wechsel zum TEV erfolgt auf Antrag je Beteiligung, hast du mehrere Beteiligungen bleibt dir jeweils die Wahlfreiheit. Dieser Antrag kann zwar später für die Zukunft auch widerrufen werden, er kann aber dann nicht erneut gestellt werden. Vorausschauende Beratung und Planung sind daher essentiell.

Beachte: Der Wechsel zum TEV ist nur für einen Gesellschafter möglich, der mindestens 25 Prozent der Unternehmensanteile hält, oder mindestens 1 Prozent Unternehmensanteile hält, aber „maßgeblichen unternehmerischen Einfluss" auf die „wirtschaftliche Tätigkeit" der GmbH nimmt (§ 32 d Abs. 2 Nr. 3 b EStG), beispielsweise als Geschäftsführer der GmbH.

Beispielrechnung: Abgeltungsteuer vs. Teileinkünfteverfahren

Die Gewinnausschüttung an den Gesellschafter soll 100.000 Euro betragen. Der Gesellschafter hat seine Anteile an der GmbH fremdfinanziert und daher jährliche Zinskosten in Höhe von 10.000 Euro. Er hat einen privaten Einkommensteuersatz in Höhe von 42 Prozent.

Berechnung Abgeltungsteuer TEV
Gewinnausschüttung 100.000 € 100.000 €
Davon zu versteuern 100 % 60 %
Sparerpauschbetrag – 1.000 € nicht anwendbar
Werbungskosten nicht abziehbar – 6.000 € (60 % von 10.000 €)
Zu versteuernder Betrag 99.000 € 54.000 €
Steuersatz 26,375 % 42 %
Steuerlast 26.111,25 € 22.680 €

Der Rahmendarlehensvertrag: Steuerlich elegante Auszahlung für die vvGmbH

Der Rahmendarlehensvertrag ist nicht nur so vorteilhaft, weil du mit ihm Kapital für Investitionen unkompliziert und ohne notarielle Beglaubigung in die GmbH einbringen kannst. Auch die Auszahlung ist einfach und flexibel.

Deine GmbH kann das Darlehen einfach steuerfrei an dich tilgen. Nur die an dich gezahlten Zinsen werden also bei dir einkommensversteuert, nicht die Tilgung. Die Zinszahlungen sind zudem als Kosten für die GmbH steuerlich absetzbar. Die Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens ist so der komfortabelste Weg der Auszahlung aus der GmbH.

Doppelt Steuern zahlen? Darum lohnt sich die vvGmbH trotzdem

Wenn du eine vermögensverwaltende GmbH für deine Investitionen nutzt, zahlst du zweimal Steuern – einmal in der GmbH und dann – je nach Art – bei der Auszahlung aus der GmbH. Warum sich die GmbH dennoch für Steuerersparnisse und effizienten Vermögensaufbau lohnt, erklärt Daniel von FELSFO im Video.

Video: Doppelt Steuern zahlen? Darum lohnt sich die vvGmbH trotzdem

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Schon über 1.500 Kundinnen und Kunden haben ihre vermögensverwaltenden GmbHs mit uns gegründet, über 2.000 vertrauen bereits auf die Betreuung ihrer GmbH mit FELSFO.

Sehr gut organisiert bei FELSFO. Die eigene VV GmbH gegründet, mit Tipps zu welcher Bank und mit Online Unterschriften kein Papier hin und her senden. So mag ich das. Kann ich nur empfehlen.

Daniel, Gründer und Börsen-Trainer

Daniel

Gründer und Börsen-Trainer

Fragen & Antworten zu Steuern in der GmbH

Wie viel Steuern muss eine GmbH zahlen?

Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer (15 %) plus Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (je nach Hebesatz der Gemeinde, im Schnitt ca. 14–15 %). Der effektive Gesamtsteuersatz beträgt in der Regel etwa 30 %. Durch Teilfreistellungen auf bestimmte Assetklassen (z.B. Aktien mit nur 1,54 % effektiv) kann die tatsächliche Steuerlast jedoch deutlich niedriger ausfallen.

Welche Steuern fallen bei einer GmbH an?

Bei einer GmbH fallen in der Regel folgende Steuern an: Körperschaftsteuer (15 % auf den Gewinn), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Körperschaftsteuer), Gewerbesteuer (abhängig vom kommunalen Hebesatz), sowie bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter die Kapitalertragsteuer. Umsatzsteuer fällt nur bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen an.

Wie viel Steuern bei 100.000 Euro Gewinn?

Bei einem Gewinn von 100.000 Euro zahlt eine GmbH in Berlin (Hebesatz 410 %) ca. 30.175 Euro Steuern (15.000 Euro Körperschaftsteuer + 825 Euro Soli + 14.350 Euro Gewerbesteuer). Bei Aktiengewinnen sinkt die Steuerlast durch das Schachtelprivileg auf nur ca. 1.541 Euro – ein enormer Vorteil gegenüber dem Privatvermögen.

Was ist steuerlich besser, Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer?

Das hängt von deinem persönlichen Einkommensteuersatz und deinen Werbungskosten ab. Das Teileinkünfteverfahren lohnt sich, wenn du hohe Werbungskosten (z.B. Fremdfinanzierungskosten) hast oder dein persönlicher Einkommensteuersatz unter ca. 44 % liegt. Die Abgeltungsteuer ist einfacher und bietet den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Eine individuelle Berechnung ist empfehlenswert.

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